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Gastkarten
Gastangler
Gastangler
muessen im Besitz eines gueltigen Jahresfischereischeins sein um
eine Tageskarte erwerben. Diese berechtigt zum Fischfang nach dem
Bundes-Tierschutzgesetz, dem Hessischen Fischereigesetz, sowie der
Landesfischereiordnung.
Gastangelkarten koennen zum Preis von 12E uro plus 5 Euro Pfand unter folgenden Adressen bezogen werden::
Frank Pfau
Leistweg
16a
34613 Schwalmstadt
Tel: +49 1512 5231830
Email:
info(_at_)frank-pfau.de
Karten können auch hier bezogen werden:
Wjatscheslaw Angelkarten
+49 1520 1744798
Gewaesserstrecke und Gewaessergrenzen
Die
Gewaesserstrecke Schwalm vom Eisenbahnviadukt flussabwaerts
bis zur Fussgaengerbruecke Spitzbubensteg bei den
Schrebergaerten ist ab dem 1. Mai fuer Gastangler geoeffnet.
Das Angeln auf den anderen Gewaesserstrecken des Vereins ist
Gastanglern in Begleitung mit einem aktiven Vereinsmitglied
ebenfalls ab dem 1.Mai des Jahres gestattet.
Grenzen der
Gastanglerstrecke des SFV Schwalm e.V. auf einer groesseren
Karte anzeigen
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Der Gastschein wird mit einem Pfand in Hoehe von fuenf Euro belegt. Das erhobene Pfandgeld wird bei Rueckgabe des Gastscheines ausgezahlt.
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Angelzeit 0:00 bis 24:00 Uhr.
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Das Befahren von Wiesen und Grundstuecken ist untersagt.
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Der Verein haftet nicht fuer entstandene Schaeden.
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Umweltgerechtes Verhalten ist selbstverstaendliche Pflicht.
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Dieser Gastschein ist auf Verlangen den Fischereiaufsehern, anderen Vereinsmitgliedern als auch der Polizei vorzulegen.
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Gefangene Fische sind in die Fangliste einzutragen, diese ist innerhalb einer Woche bei dem Aussteller zurueck zu geben. Bei Nichterfuellung wird kein neuer Gastschein ausgestellt.
Fangmenge pro Tag:
Insgesamt 10 Weissfische und Barsche
1 Karpfen
3 Schleie
3 Forellen
3 Aale
1 Hecht oder 1 Zander