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Gastkarten

 

Gastangler

 

Gastangler müssen im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeins sein um eine Tageskarte erwerben. Diese berechtigt zum Fischfang nach dem Bundes-Tierschutzgesetz, dem Hessischen Fischereigesetz, sowie der Landesfischereiordnung.
 

 

Gastkarten direkt beziehen

 

Gastangelkarten können zum Preis von 12€ plus 5€ Pfand unter folgenden Adressen bezogen werden::

 

Frank Pfau

Leistweg 16a

34613 Schwalmstadt

Tel: 06691 23217

Email: info(_at_)frank-pfau.de

 

 

 

 

 

Gewässerstrecke und Gewässergrenzen

 

Die Gewässerstrecke Schwalm vom Eisenbahnviadukt flussabwärts  bis zur Fußgängerbrücke Spitzbubensteg bei den Schrebergärten ist ab dem 1. Mai für Gastangler geöffnet.
Das Angeln auf den anderen Gewässerstrecken des Vereins ist Gastanglern in Begleitung mit einem aktiven Vereinsmitglied ebenfalls ab dem 1.Mai des Jahres gestattet.

 


Grenzen der Gastanglerstrecke des SFV Schwalm e.V. auf einer größeren Karte anzeigen

 


Besondere Bedingungen:

  • Der Gastschein wird mit einem Pfand in Höhe von fünf Euro belegt. Das erhobene Pfandgeld wird bei Rückgabe des Gastscheines ausgezahlt.

  • Angelzeit 0:00 bis 24:00 Uhr.

  • Das Befahren von Wiesen und Grundstücken ist untersagt.

  • Der Verein haftet nicht für entstandene Schäden.

  • Umweltgerechtes Verhalten ist selbstverständliche Pflicht.

  • Dieser Gastschein ist auf Verlangen den Fischereiaufsehern, anderen Vereinsmitgliedern als auch der Polizei vorzulegen.

  • Gefangene Fische sind in die Fangliste einzutragen, diese ist innerhalb einer Woche bei dem Aussteller zurück zu geben. Bei Nichterfüllung wird kein neuer Gastschein ausgestellt.
     
    Fangmenge pro Tag:
    Insgesamt 10 Weißfische und Barsche
    1 Karpfen
    3 Schleie
    3 Forellen
    3 Aale
    1 Hecht oder 1 Zander

 

 

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